Rechtsberatungshaftung für Webentwickler
Für Webentwickler ist es eigentlich nicht erlaubt, ihre Kunden in rechtlichen Fragen zu beraten. Dies gilt sowohl für die Impressums-Pflicht als auch für rechtliche Fragen bezüglich Shops oder anderen Web-Anwendungen.
Tun sie es doch, so riskieren sie nicht nur ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro, sie müssen auch noch für die (unerlaubte) Rechtsberatung haften, wie Computerpartner.de hier berichtet.
Empfehlung: mit dem Kunden vereinbaren, dass er die Inhalte liefert und sich um rechtliche Fragen kümmert und man selbst nur für das Layout und die technische Umsetzung des Projekts zuständig ist.
via akademie.de
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[…] Wie schon früher berichtet, ist Freiberuflern und Gewerbetreibenden die Rechtsberatung ihrer Kunden verboten. Akademie.de beleuchtet in einem aktuellen Artikel noch einmal ausführlich die rechtlichen Hintergründe und Risiken und zeigt Praxistipps für die Handhabung im Alltag auf: Sind Sie Dienstleister? Kennen Sie die alltägliche Situation, dass Ihre Kunden auch rechtlichen Rat zu Ihrem Angebot erwarten? Das kann schnell zur Zwickmühle werden: Eine Rechtsberatung ohne Erlaubnis ist verboten - und Sie haften für alle Schäden, die etwa aus Fehlberatungen entstehen. Andererseits kann man Kunden und Auftraggeber schlecht mit dem Hinweis darauf abspeisen, dass die rechtliche Seite ihr eigenes Problem sei. Karin Seidel befasst sich mit dem Rechtsberatungsgesetz und dessen praktische Auswirkung auf die Arbeit von Dienstleistern. […]
6. April 2006 um 15:06