GEZ ab 2007
Einen Wegweiser durch den Dschungel der neuen Regelungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ab 2007 stellt akademie.de zur Verfügung.
Ab dem 01. Januar 2007 werden auf sogenannte “neuartige Rundfunkgeräte” Rundfunkgebühren fällig. Gemeint sind damit Geräte, die dazu geeignet sind, eine Internetverbindung aufzubauen, wie Desktop-Computer, Notebooks, Handhelds, UMTS-Handys, Server etc. – unabhängig davon, ob tatsächlich ein Internetanschluss besteht.
Umfassend und leicht verständlich werden für jede Eventualität rechtliche Hinweise und sogar Musterbriefvorlagen angeboten.






… dass ich ein Stöckchen bekomme :) 






