E-Book »Internetrecht« von Prof. Dr. Thomas Hoeren
Prof. Dr. Thomas Hoeren veröffentlicht regelmäßig neue Versionen seines Scripts zum Thema Internetrecht als PDF.
Die aktuelle Version ist vom März 2008 und steht hier zum Download bereit »
Die Netzspielwiese - Webdesign Ludwigsburg: barrierefreie und anwenderfreundliche Websites mit XHTML und CSS nach aktuellen Web Standards von Franziska Mälzer in Ludwigsburg - Leistungen - Portfolio - Blog
Prof. Dr. Thomas Hoeren veröffentlicht regelmäßig neue Versionen seines Scripts zum Thema Internetrecht als PDF.
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Interessanter und unterhaltsamer Vortrag anlässlich des 23. Chaos Communication Congress von Udo Vetter, dem Law Blogger, zum Thema »Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung - Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt«:
Sehr amüsant mit vielen Beispielen vorgetragen. Gut zu wissen und hoffentlich nie brauchen …
Hier noch die Powerpoint-Folien zum Vortrag »
Wer sich noch mehr Vorträge des 23. Chaos Communication Congress anschauen möchte, wird bei Google Video unter dem Tag 23C3 fündig »
Wie schon früher berichtet, ist Freiberuflern und Gewerbetreibenden die Rechtsberatung ihrer Kunden verboten.
Akademie.de beleuchtet in einem aktuellen Artikel noch einmal ausführlich die rechtlichen Hintergründe und Risiken und zeigt Praxistipps für die Handhabung im Alltag auf: (Weiterlesen »)
Der Web-Impressum-Assistent der Internetagentur Digi-Info hilft beim Erstellen eines Web-Impressums:
Unser Webimpressum-Assistent erstellt in nur wenigen Schritten anhand Ihrer Angaben ein Musterimpressum für eine Vielzahl von Berufen und Rechtsformen. Wir bieten Ihnen diesen Service kostenlos an.
Unter der Rubrik “Net&Law - Alles was Recht ist” werden auf der Website auch Informationen über die Rechtslage für Anbieter und Nutzer im Internet erörtert.
Für Webentwickler ist es eigentlich nicht erlaubt, ihre Kunden in rechtlichen Fragen zu beraten. Dies gilt sowohl für die Impressums-Pflicht als auch für rechtliche Fragen bezüglich Shops oder anderen Web-Anwendungen.
Tun sie es doch, so riskieren sie nicht nur ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro, sie müssen auch noch für die (unerlaubte) Rechtsberatung haften, wie Computerpartner.de hier berichtet.
Empfehlung: mit dem Kunden vereinbaren, dass er die Inhalte liefert und sich um rechtliche Fragen kümmert und man selbst nur für das Layout und die technische Umsetzung des Projekts zuständig ist.
via akademie.de
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